W2-Professur: Betriebssysteme, Rechnernetze und IT-Sicherheit, W2 4/2026
Die ganze Ausschreibung von Hochschule Hannover
Das ist der Job
W2-Professur: Betriebssysteme, Rechnernetze und IT-Sicherheit, W2 4/2026 Kurzinfo Arbeitszeit Vollzeit Anstellungsdauer unbefristet Einstellung zum nächstmöglichen Termin Einsatzort 30459 Hannover An der Hochschule Hannover ist an der Fakultät IV - Wirtschaft und Informatik, Abteilung Informatik zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine W2-Professur Betriebssysteme, Rechnernetze und IT-Sicherheit – Kennziffer 4/2026 – Generelles Ziel unserer Studiengänge ist ein wissenschaftlich fundiertes, anwendungsorientiertes Studium, das die Absolventinnen und Absolventen optimal auf ein erfolgreiches Berufsleben im Bereich der Informationstechnologie vorbereitet.
Wir suchen eine Person mit fundierten Kenntnissen und praktischen Erfahrungen in wenigstens einem, besser beiden der zwei Gebiete Betriebssysteme und Rechnernetze: • Virtualisierung, Cloud-native Systeme und Container-Orchestrierung • Systemunterstützung für Edge-Computing Rechnernetze, z. B. durch berufliche Tätigkeit im Ausland.
Das brauchst du
B. • Rechenzentrumsnetzwerke (Data Center Networking) Darüber hinaus wird erwartet, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber im Kontext dieser zwei Gebiete auch intensiv mit Fragestellungen der IT-Sicherheit auseinandergesetzt hat, beispielsweise in folgenden Bereichen: • Zugriffskontrollmechanismen und Rechteverwaltung • Isolation und Härtung von Systemen • Entwicklung angriffssicherer Software • Netzwerksicherheit und sichere Kommunikationsprotokolle • Absicherung verteilter Systeme und Netzwerkinfrastrukturen Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Informatik, • die durch praktische Erfahrung nachgewiesene pädagogisch-didaktische Eignung, • die besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine einschlägige überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird, • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, • fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in wenigstens einem, besser beiden der zwei Gebiete Betriebssysteme und Rechnernetze unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit wie oben beschrieben, • die Fähigkeit, die Grundlagenfächer der Informatik sowie spezifische Themen der Betriebssysteme, Rechnernetze und IT-Sicherheit in Lehrveranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge zu konzipieren und durchzuführen, • die Bereitschaft und Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache anzubieten, • die Bereitschaft zur aktiven Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule.
Außerdem sollen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • Berücksichtigung der Gender-/ Gleichstellungsthematik in Lehre und Forschung, • die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Hochschule, • die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge und innovativer Lehrformen, • die Bereitschaft zur Durchführung anwendungsorientierter Forschung, insbesondere in Kooperation mit Praxispartnern.
Wünschenswert ist es, dass Sie darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen: • Bereitschaft, weitere Forschungsprojekte über das bisherige Themenspektrum der Abteilung Informatik hinaus zu initiieren, in deren Rahmen Drittmittel eingeworben und Ergebnisse veröffentlicht werden könnten, • Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte, • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen und externen Institutionen, • Einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen, • Eigenverantwortlich durchgeführte Lehrveranstaltungen für Informatik-Studierende (Informatik, Angewandte Informatik oder informatiknahen Studiengängen), • Bereitschaft zur Nutzung und Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernformate, • Didaktische Fähigkeiten, die durch Evaluationen bisheriger Lehrveranstaltungen belegt werden, • Nachweisbare hochschuldidaktische Qualifikation, z.
Im Übrigen ergeben sich die Einstellungsvoraussetzungen aus § 25 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Frauen sollen nach § 21 Abs. 3 NHG bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50 von Hundert nicht erreicht hat.
Darum lohnt es sich
B. durch erfolgreiche Teilnahme an akkreditierten Weiterbildungen, • Ihre letzte berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs liegt nicht länger als sechs Jahre zurück, • Internationale Erfahrung, z.
Neben der Praxisrelevanz der Lehrinhalte und -formen sowie der anwendungsorientierten Forschung gilt es, eine fundierte Grundlagen-Ausbildung zu gewährleisten. Die Hochschule erwartet von ihren Professor*innen neben der Beteiligung an der Selbstverwaltung auch die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des Ausbaus der Fakultäten.
Einzelheiten sind einem Merkblatt zu entnehmen, dashier heruntergeladen werden kann. Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Prof. Holger Peine (holger.peine@hs-hannover.de) gerne zur Verfügung.
Die Hochschule Hannover ist daran interessiert, den Frauenanteil auch beim wissenschaftlichen Personal zu erhöhen und begrüßt es deshalb besonders, wenn sich Frauen bewerben. Für diesbezügliche Rückfragen können Interessentinnen sich auch an das dezentrale Gleichstellungsbüro via Mail wenden: f4-gleichstellung@hs-hannover.de.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir Sie, uns bereits in Ihrem Bewerbungsschreiben einen entsprechenden Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung / Gleichstellung zu geben.
Gerne können Sie sich bei Fragen auch vorab an unsere Schwerbehindertenvertretung wenden. Kontakt: schwerbehindertenvertretung@hs-hannover.de. Das Lehrdeputat beträgt 18 Semesterwochenstunden. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert.
Wir weisen darauf hin, dass Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte als Bewerberinnen und Bewerber zustehen. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden sie aufdiesen Internetseiten der Hochschule Hannover. Infobereich
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