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Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d)

ArbeitsortDarmstadt und Umgebung
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Mainz
VertragUnbefristet
Gehalt53.734–64.946 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe

Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!

Verstärken Sie unsere Zentrale in Mainz zum nächstmöglichen Zeitpunkt als: Informationssicherheitsbeauftragter (m / w / d) Unbefristet; Vollzeit Zuständig für alle Belange der Informationssicherheit, insbesondere: Unterrichtung und Beratung der Geschäftsleitung im Sinne des Risiko- und Informationssicherheitsmanagements Analyse und Risikobewertung von Geschäftsprozessen und Unternehmensdaten Sicherheitsmanagement und -strategie - Definition und Weiterentwicklung von organisatorischen und technischen Sicherheitszielen und -richtlinien Zusammenarbeit mit allen beteiligten Organisationseinheiten im Zuge der Planung, Umsetzung und Kontrolle Beratung aller Organisationseinheiten in sicherheitsrelevanten Aspekten Sensibilisierung der Bediensteten Hauptansprechperson bei Sicherheitsvorfällen Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Informatik bzw. ein vergleichbarer

Hochschulabschluss mit vergleichbaren nachgewiesenen Kenntnissen oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem IT-Beruf mit entsprechender einschlägiger Berufserfahrung Sehr gute Kenntnisse des IT-Grundschutzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Betriebswirtschaftliches Denken - Erfahrung in der Identifikation, Bewertung und Behandlung von Informationssicherheitsrisiken Technisches Verständnis für die Funktionalität von IT-Systemen und Netzwerken Mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft sowie Planungs-, Organisations- und Konfliktfähigkeit Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice Umfassendes Onboarding: durch Einführungsseminare z. B. zu Grundlagen des öffentlichen Bauens Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen

Weiterentwicklung: vielseitige Karriereperspektiven und Möglichkeiten für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche Absicherung : Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge Vergütung: nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Einstiegsgehalt 53.734 € bis 64.946 € brutto/Jahr) Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeit regelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeit wünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

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